Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen des Maklergesetzes 1996 sowie die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler der Immobilienmaklerverordnung 1996. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der Firma T&W-Immobilien KG auch wenn diese Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen erfolgen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch die Firma T&W-Immobilien KG. Angebote Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Für eine zwischenzeitige Verwertung (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) unserer Angebote durch unsere Firma oder seitens Dritter übernehmen wir keine Gewähr. Ist dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt bereits als verkäuflich bzw. vermietbar bekannt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, andernfalls gilt die Anbotsstellung als anerkannt. Objektspezifische Angaben Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit solcher Angaben über wie Größe, Lage, und Beschaffenheit eines Objektes, die ausschließlich auf Informationen des Verfügungsberechtigten (Eigentümer bzw. Vermieter) beruhen oder aus einem Sachverständigen Gutachten hervorgehen, übernehmen wir keine Gewähr. Die von uns zur Objektpräsentation angefertigten Planskizzen beruhen auf Vorlagen (Baupläne, Bestandpläne, etc.) oder auf einer schematischen Darstellung und es wird für die Maßstabgenauigkeit sowie die Übereinstimmung mit den Naturmaßen keine Gewähr übernommen. Des weiteren übernehmen wir keine Gewähr für Druckfehler in Printmedien sowie für Schreib- und Übermittlungsfehler im Internet bzw. im Onlinebereich. Verkaufsunterlagen Eine Vervielfältigung und Verbreitung der von uns zur Verfügung gestellten Verkaufsunterlagen (Expose, Planskizzen, etc.) zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet. Diese Bestimmung bezieht sich auch auf die im Internet bereitgestellten Verkaufsunterlagen. Provision Die Fälligkeit der Provision entsteht, sofern keine behördliche Zustimmung erforderlich ist, bei Rechtskraft des gegenständlichen Vertrages (Willensübereinstimmung zwischen den Vertragsparteien). Die höchstzulässigen Provisionssätze sind in der Immobilienmaklerverordnung 1996 geregelt. Sonstiges Jede Bekanntgabe der von uns angebotenen Objekte bzw. der von uns namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Nichteinhaltung verweisen wir auf die Bestimmungen des Maklergesetzes sowie der Immobilienmaklerverordnung 1996. Bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen jeglicher Art werden diese Geschäftsbedingungen als Grundlage anerkannt. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Wien vereinbart (Ausnahme bei Konsumenten lt. Konsumentenschutzgesetz). Vermittlungsprovisionen Wir erlauben uns darauf hinzuweisen das für den Fall, daß Sie ein von uns angebotenes Objekt kaufen, mieten oder die Adresse an Dritte weitergeben und es diesbezüglich zu einem entsprechendem Rechtsgeschäft (Willensübereinstimmung zwischen den Vertragsparteien) kommt bzw. in allen übrigen Fällen des § 15 der Immobilienmaklerverordnung, verrechnen wir Ihnen eine gesetzliche Vermittlungsprovision zuzüglich der MwSt. Die Fälligkeit der Provision entsteht, sofern keine behördliche Zustimmung erforderlich ist, bei Rechtskraft des gegenständlichen Vertrages (Willensübereinstimmung zwischen den Vertragsparteien). Die höchstzulässigen Provisionssätze sind in der Immobilienmaklerverordnung 1996 geregelt. Provision: Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vermittlungsprovisionen finden Sie auf dem Informationsblatt der Immobilienmaklerverordnung (IMV 1996) (BGBI.) und auf den Seiten der Nebenkostenübersicht der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV 1996. BGBI. Nr. 297/1996, GZ50.048/200-IMV 96-1/200 |






